Nachdem der Heilberuf des Podologen einige Zeit gebraucht hat, um sich zu etablieren gibt es inzwischen eine ganze Reihe an medizinischen Indikationen über den Arzt, durch die
ein Behandlungsrezept ausgestellt wird. Hierzu zählen etwa Diabetes, Neuropathie, Angiopathie und Andere. Unsere Praxis arbeitet mit allen deutschen Krankenkassen zusammen, wodurch Ihre
Behandlung gewährleistet ist.
Über die Jahre hinweg sind in Zusammenarbeit der Podologen, den Verbänden und den Krankenkassen schon etliche Diagnosen und Leistungen in den Kassen-Behandlungskatalog aufgenommen
worden und werden auch Stück für Stück erweitert. Dennoch gibt es viele Leistungen in der podologischen Praxis, die noch nicht von der Kasse getragen werden und somit in den Bereich
der Selbstzahler fallen. Darunter fallen beispielsweise Nagelkorrekturspangen bei Wachstumsproblemen im Nagelbett, Hornhaut-Behandlung bei Nicht-Diabetes-Patienten oder unterstützendem
Mykose-Behandlungen.
Wir kommen natürlich trotzdem bestmöglich mit Ihnen gemeinsam unserem Heil-Auftrag nach. Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen und eine entsprechende medizinische Fußpflege
oder Teil-Leistung ist auch für Selbstzahler möglich bei uns.
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